Templin 12.04.2023
Einladung zur Mitgliederversammlung
Wann? Samstag, 22. April 2023 ab 9:00 Uhr
Wo? Gasthof "Zum Grünen Baum" in Boitzenburg
Tagesordnung:
Um den Anforderungen der Abgabenordnung und dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl. I 2007 S. 2332) zu entsprechen, ist die geltende Satzung (linke Spalte) um zwei Passagen zu ergänzen (rechte Spalte, unterstrichener Text).
alte Fassung (22.02.2020) |
neue Fassung (22.04.2023) |
§ 2 Zweck und Aufgaben 1. Zweck der NABU-Gruppe ist der umfassende Schutz der Natur und der Umwelt. |
§ 2 Zweck und Aufgaben 1. Zweck der NABU-Gruppe ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der umfassende Schutz von Natur und Umwelt. |
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. |
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. |
Zuletzt geändert: 12.04.2023