Stellungnahme von NABU, Förderverein des Naturparks und BUND zum geplanten Ausbau der Straßen Templin-Knehden und Knehden-Klosterwalde

 Templin, 22.11.2020

 

In den letzten Wochen ist der von der Verwaltung der Stadt Templin geplante Ausbau der Kommunalstraße Templin-Knehden-Klosterwalde öffentlich kontrovers diskutiert worden. Wichtige Aspekte zu dieser Planung und insbesondere zu dem Versuch dieses Vorhaben über die Haushaltsplanung 2021/2022 voran zu treiben, sind bisher nicht angesprochen worden.

 

Naturschutzfachliche Gegebenheiten

 

Der Straßenzug mit einer Länge von rund sieben Kilometern liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Norduckermärkische Seenlandschaft. Große Teile dieser Straßen befinden sich am Rande oder im NSG und FFH-Schutzgebiet Netzowsee-Metzelthiner Feldmark. Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes „Uckermärkische Seen“ wurden durch den Projektträger große Teile der Schutzgebiete mit Bundes- und Landesmitteln erworben und in Kooperation mit den Landwirten durch Extensivierung in ihrem naturschutzfachlichen Wert verbessert. Europaweite Bedeutung haben im Gebiet zwölf verschiedene FFH-Lebensraumtypen sowie zwölf europaweit geschützte Tier- und  Pflanzenarten. Direkt an die Straßen angrenzende geschützte Biotoptypen sind:

 

-        Pfeifengraswiesen

 

-        Kalkreiche Sümpfe

 

-        Kalkreiche Niedermoore

 

-        Naturnahe Bäche

 

-        Alleen und Hecken

 

-        Artenreiche Sandtrockenrasen

 

Herausragende Bedeutung haben die Moor- und Trockenrasenflächen für den Schutz der Rebhühner (einziges Vorkommen im Altkreis Templin), Bekassine, Kiebitz, Wiedehopf, Braunkehlchen oder Großen Feuerfalter (europaweit geschützt) sowie den Frankfurter Ringelspinner (in Brandenburg vom Aussterben bedroht).

 

Inzwischen gibt es den Entwurf zum FFH-Managementplan für das Schutzgebiet, wo sich jeder Interessierte über die Naturausstattung informieren kann. Die Dateien sind auf der Internetseite des Naturparks Uckermärkische Seen einsehbar.

 

Planungsnotwendigkeit

 

Zweifelsohne handelt es sich bei dem geplanten Projekt um einen Straßenausbau. Nach § 38 des Brandenburgischen Straßengesetzes in Verbindung mit § 3 des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-(UVP)prüfung ist solch ein Vorhaben UVP-pflichtig und bedarf daher eines Planfeststellungsverfahrens. Damit ist klar, dass der Bau nicht kurzfristig innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden kann.

 

Grundlage für die Entscheidungen ist übrigens die NSG VO Netzowsee- Metzelthiner Feldmark vom  22. Oktober 2014. Im § 4 Verbote im Punkt (2) ist festgelegt: 

 

Es ist insbesondere verboten:

 

2. Straßen, Wege , Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen  sowie Leitungen anzulegen, zu verlegen oder zu verändern;

 

Fördermittel

 

Vermutlich sollen für das Projekt Fördermittel aus dem Programm Förderung Kommunaler Straßen- und Brückenbau (KstB) beantragt werden. Dieses Programm läuft nur bis zum 31.12.2023 und ist u.a. für die Ertüchtigung „besonders verkehrswichtiger öffentlicher Straßen“ gedacht. Diese besondere Bedeutung ist nachzuweisen.

 

Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel sind u.a. die Beachtung der Belange des Naturschutzes, die bauplanungsrechtliche Zustimmung und die baufachliche Prüfung. Offensichtlich sind die umfangreich erforderlichen Planungen vor der Antragstellung zu erledigen und in diesem Rahmen weitgehend nicht förderfähig.

 

Auch naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen scheinen von der Richtlinie nicht erfasst zu werden, sondern sind vom Projektträger zu bezahlen.

 

Ziele des Straßenbauprojekts

 

Aus der öffentlichen Diskussion sind zwei wichtige Ziele zu erkennen:

 

- Zum einen soll die Templiner Innenstadt vom Verkehr, insbesondere vom Schwerlastverkehr, entlastet werden. Es ist nicht klar, für welche Verkehrsströme die neue Strecke attraktiver sein könnte als die bisher genutzten Verbindungen über Bundes- und Landesstraßen. Wenn es nur um die Entlastung von durchschnittlich etwa fünf Transporten täglich zur Biogasanlage bei Röddelin ginge, wäre die große Investition kaum zu rechtfertigen.

 

Falls der auszubauende Straßenzug tatsächlich einen wesentlichen Teil des Verkehrs aufnehmen würde, der heute durch die Templiner Innenstadt rollt, ist es unvermeidlich, dass es in Knehden, an der Knehdener Straße, in den Erholungsgebieten und im Naturschutzgebiet zu erheblichen Verkehrsbelastungen kommen wird. Dann wäre möglicherweise neben der Straße, zumindest auf weiten Strecken, auch noch ein kombinierter Fuß- und Radweg erforderlich.

 

Dies sind Punkte, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu klären wären, weshalb das sicherlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

 

- Zweitens wird auf die Notwendigkeit verwiesen, dass im Havariefall am Fährkrug eine Ausweichstrecke gebraucht wird. Diese Strecke ist allerdings bereits  vorhanden und für alle Fahrzeuge schon heute nutzbar. Nur ist der Ausbaugrad nicht so, dass sich diese Strecke als alltägliche Alternative zu der von der Landes- und Regionalplanung vorgesehenen Streckenführung über Bundes- und Landesstraßen anbietet.

 

 

Alternative Nutzungsmöglichkeiten des Programms zur Förderung Kommunaler Straßen- und Brückenbau (KStB)

 

Es gibt andere Möglichkeiten die Fördermittel in Templin sinnvoll einzusetzen. So könnte beispielsweise ein Radverkehrskonzept gefördert werden oder vielleicht der Bau eines Fahrradwegs vom Ortsausgang an der Lychener Straße bis zum Abzweig nach Gandenitz. Auf dieser Teilstrecke kamen schon Fahrradfahrer zu Tode.

 

 

 

Roland Resch                                  Thomas Volpers                       Norbert Bukowsky

 

Förderverein Feldberg-              BUND Brandenburg e.V.       NABU Templin e.V.

Uckermärkische Seen e.V.

 

 

Zuletzt geandert: 26.11.2020