Protest gegen Funkmast

Von Sigrid Werner

 

Petersdorf. Mit einem provokanten Titel laden Bürger der Eigenheimsiedlung am Kieferngrund zwischen Ahrensdorf und Petersdorf zu einem Bürgerfest am Sonnabend, dem 3. Juli, ein. „Darf die Telekom alles?“, fragt sie auf einem Plakat.

 

 Auf der Wiese am Kieferngrund 1 wolle man bei Kaffee und Kuchen „für unsere Natur kämpfen“. Auf dieser Wiese könnte schon bald ein 40 Meter hoher Funkmast der Telekom über ihre Köpfe hinwegragen. Dagegen begehren Anwohner auf. Zu ihnen gehört Martin Eckert, der den Bungalow seiner Eltern gleich gegenüber von der Wiese übernommen hat. Er habe schon als Kind dort gespielt. Auch Joachim Thiemer will das Naturidyll nahe dem Lübbesee bewahrt wissen. Er lebt seit 1974 dort, erst als Wochenendhausbesitzer, inzwischen seit vielen Jahren fest. Die Vorstellung, auf dem Weg zum See den riesigen Turm aus Stahlträgern vor Augen zu haben, erschrickt beide. Joachim Thiemer fürchtet um den Wert seines Grundstückes und Strahlungsschäden, auch wenn das vom Bund immer negiert werde. Martin Eckert fühlt sich optisch bedrängt und die Landschaft verschandelt. In einem Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet habe so ein technisches Bauwerk an einem touristisch frequentierten Weg in einem Wohn- und Erho-lungsgebiet nichts zu suchen. Dabei sei er beileibe kein Gegner von Funkmasten. „Wir sind nur gegen die Auswahl des Standortes, und dass wir Anlieger im Vorfeld nicht beteiligt wurden“, sagt Eckert. Bereits im August 2018 habe die Gemeindevertretung von Milmersdorf beschlossen, besagte Wiese der Telekom für das Vorhaben zu überlassen. Im Winter 2019 hätten Gemeindearbeiter das Gelände schon mal freigeschnitten. Daraufhin seien die Anwohner stutzig geworden und hätten von den Plänen erfahren. Warum sie nicht früher informiert worden seien, blieb im Unklaren. Schließlich hätten sie darüber im Amtsblatt nachlesen können, hieß es. Doch welcher Bürger wisse schon, was sich hinter den Nummern für Flure und Flurstücke verberge? Martin Eckert hätte sich gewünscht, dass Gemeindevertreter im Vorfeld solcher Entscheidungen die Anwohner gehört hätten. „Zumal die zwei Bungalowgemeinschaften als Vereine organisiert sind mit je einem Vorstand“, pflichtet Joachim Thiemer bei. Die Gemeinde sei offen-sichtlich davon ausgegangen, dass schon bald eine Baugenehmigung für das Vorhaben vorliegen dürfte. Doch das war nicht geschehen. Gerade noch rechtzeitig hätten die Bürger Alarm geschlagen und bei der neuen Gemeindevertretung und im Landkreis Gehör gefunden – glaubten sie. Sie brachten sogar einen ersten Alternativstandort ins Spiel. Doch der liege außerhalb des Suchkreises, so der Netzbetreiber.

 

Wieder gingen die Anwohner auf Suche und wurden in 350 Metern Entfernung etwas höher im Wald, außerhalb der Bungalowsiedlung, fündig. Der Vorschlag habe die Zustimmung der Vorstände beider Bungalowgemeinschaften gefunden und sei ihnen als technisch machbar signalisiert worden. Thomas Volpers vom NABU Templin bestätigte auf Nachfrage, dass der neue, von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Alternativstandort deutlich geeigneter erscheine als der erste von der Telekom favorisierte Vorschlag. Die Zuwegung sei akzeptabler, die Entfernung zum See weiter, und der monotone Kiefernstandort weniger wertvoll. Anwohner brachten sogar eine Petition auf den Weg. Da sei am 6. Oktober 2020 ein Runder Tisch zustande gekommen, mit Vertretern des Kreises, der Telekom, der Bürgermeisterin. Die Anwohner hätten sich kompromiss-bereit gezeigt, die Petition wieder zurückzuziehen, im Glauben, die Telekom habe eingelenkt. Doch dann schlug die Nachricht ein, dass der Landkreis die Baugenehmigung für den ursprünglichen Standort im Dezember 2020 erteilt habe und die Telekom an ihrem Vorhaben festhalte. Die Bürgerinitiative habe Akteneinsicht genommen und erwäge zu klagen. Die Telekom bestätigte auf Nachfrage, dass man sich am Runden Tisch ausgiebig zum Alternativstandort verständigt habe. Der befinde sich aber in einem Waldstück. „Die darauf befindlichen Bäume müssten gefällt und das Areal gerodet werden, um ein Baufeld zu schaffen. Eine derartige Maßnahme mit einem vermeidbaren massiven Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet kommt für die Telekom nicht in Betracht, wenn eine geeignete Fläche vorliegt“, so Georg von Wagner. Der von der Bürgerinitiative vor-geschlagene Standort liege im selben Landschafts- und Vogelschutzgebiet und im FFH-Gebiet. Es obliegt dem Landkreis und der Unteren Naturschutzbehörde, darüber zu befinden, welcher Eingriff erfolgen dürfe, erklärte der Pressesprecher. Die Telekom verweist auch darauf, dass man die zuständige Gebietskörperschaft frühzeitig, im August 2018, über das Vorhaben informiert habe. Man habe dem Amt die Durchführung einer Informationsveranstaltung angeboten. Darauf sei seitens des Amtes verzichtet worden, so der Telekom-Sprecher. Das Grundstück sei dem Unternehmen von der Kommune vertraglich angeboten worden, im Genehmigungsverfahren zur Baugenehmigung habe die Gemeinde ebenfalls ihr Einvernehmen erteilt, so von Wagner. Was die Befürchtungen von Anwohnern zur Strahlung anbelange, so erinnerte der Tele-komsprecher daran, dass sich solche Mo-bilfunkanlagen in Städten sogar auf Wohnhäusern befinden. Die Standortbescheinigung für den je-weiligen Mobilfunk-standort erteile die Bundes-netzagentur. Bei Genehmigung und Kontrolle würden für jeden Standort nicht nur die elektromagnetischen Felder der Basisstation berücksichtigt, sondern auch die Felder anderer ortsfester Sendeanlagen in der Nähe. Ferner gelte, dass in Schutzgebieten Flächen nur mit minimalstem Eingriff in den Naturhaushalt genutzt werden dürfen. Der neue Standort soll den Bereich um die Petersdorfer Siedlung mit Mobilfunk versorgen. Bisher sei dieser Bereich unzureichend versorgt. Außerdem schließe er eine Lücke zu benachbarten Mobilfunksendern. Zukünftig stehe der Bevölkerung dort auch der mobile Breitbanddienst LTE (mit bis zu 75 MBit/s) zur Verfügung.

 

 

 

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Aus der Templiner Zeitung vom 02.07.2021, Seite 19, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

 

Zuletzt geändert: 02.07.2021